Kirchgemeindeversammlung

Teilnehmen, sich informieren und mitbestimmen!

Die Kirchgemeindeversammlung findet 2x jährlich statt: Mitte Januar wird über das Budget des laufenden Jahres abgestimmt und Mitte Juni über die Rechnung des vergangenen Jahres. Alle interessierten Personen können an der Versammlung teilnehmen und sich über die Finanzen, Projekte und aktuelle Themen informieren lassen. Die Stimmbürger und Stimmbürgerinnen der Evang. Kirchgemeinde können zudem Einfluss nehmen über die Verwendung der Steuergelder. Sie können aktiv – z.B. mittels Anträge - bei der Entwicklung der Kirchgemeinde mitbestimmen.

Bei bestimmten Geschäften wird an der Urne abgestimmt. Grundlage bildet die Gemeindeordnung.

Die stimmberechtigten Mitglieder erhalten im Vorfeld eine Kurzform der zu behandelnde Geschäfte per Post zugestellt. Die vollständige Botschaft kann entweder im Sekretariat bezogen oder hier heruntergeladen werden.

Budgetunterlagen und Unterlagen zur Rechnung.

Weitere Organe

Aufsichtskommission

Die von der Kirchgemeinde gewählten Mitglieder der Kirchenvorsteherschaft bilden die Aufsichtskommission. Die Aufsichtskommission regelt die organisatorischen, administrativen und finanziellen Belange des Dienstverhältnisses der Pfarrpersonen und des gewählten Diakonats. Ihr obliegt die Aufsicht über deren Amtstätigkeit in organisatorischer und administrativer Hinsicht.

Pfarrwahlkommission

Die Pfarrwahlkommission kommt zum Einsatz, wenn eine Pfarrperson oder ein Diakon gesucht werden muss und unterbreitet den Kirchbürger:innen einen entsprechenden Vorschlag. Sie besteht aus den gewählten Mitgliedern sowie 3 bis 5 Kirchenvorstehern.

Diakoniekommission

Die Diakoniekommission entscheidet über Zuwendungen aus dem Diakoniefonds ab CHF 200 und bespricht halbjährlich die Diakonie-Arbeit mit dem kirchlichen Sozialdienst.

Friedhofkommission

Die Friedhofkommission ist zuständig für alle Friedhofsanliegen. Sie setzt sich zusammen aus dem Kirchenvorsteher Ressort Liegenschaften (Vorsitz), dem Kirchenvorsteher Ressort Finanzen, einer Vertretung aus dem Seelsorgeteam, dem Friedhofwart und der Friedhofsverwaltung. Neben den aufgeführten Personen gehören auch je ein Vertreter der Bestattungsämter Romanshorn und Salmsach sowie der Bestatter und bei Bedarf ein Landschaftsarchitekt dazu.

Paritätische Kommission

Die Paritätische Kommission Alte Kirche ist zuständig für die Belange der Alten Kirche, die Verwaltung und Rechnungsführung liegt bei beim katholischen Sekretariat. Die Kommission setzt sich zusammen aus Behördenmitgliedern beider Kirchgemeinden.

Wahlbüro

Das Wahlbüro besteht aus dem Präsidium der Kirchenvorsteherschaft, das den Vorsitz führt, dem Aktuariat der Kirchenvorsteherschaft und drei Urnenoffiziantinnen oder -offizianten. Es muss mehrheitlich aus Stimmberechtigten bestehen, die nicht der Kirchenvorsteherschaft angehören.
Das Wahlbüro erfüllt seine Aufgaben bei Urnenwahlen und –abstimmungen nach dem übergeordneten Recht.

Urnenoffizianten

Die Urnenoffizianten werden an der Kirchgemeindeversammlung gewählt. Sie kommen zum Einsatz, wenn für ein Geschäft eine Urnenabstimmung verlangt wird.

Rechnungsprüfungskommission

Die Rechnungsprüfungskommission trifft sich nach der Revision mit den Fachleuten der Provida und bespricht mit ihnen das Ergebnis der Rechnungsprüfung. Erstellung der Stellungnahmen zum Managementletter und Revisorenbericht zu Handen der Kirchgemeindeversammlung. 2 Sitzungen jährlich im März.

Synode
Das Kirchenparlament
Die Synode ist die oberste Behörde der Evangelischen Landeskirche des Kantons Thurgau. Das 125-köpfige Kirchenparlament entscheidet über die Rechnung, das Budget und den Zentralsteuerfuss der Landeskirche. Es ist auch zuständig für den Erlass der landeskirchlichen Gesetze und Verordnungen und die Schaffung oder Aufhebung von landeskirchlichen Stellen und Ämtern. Unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Kirchenvolkes erlässt die Synode auch die Kirchenverfassung.
 
Die Abgeordneten
Die Abgeordneten der Synode werden durch die 66 Kirchgemeinden gewählt. Jede Kirchgemeinde hat in der Synode mindestens einen Sitz, je nach Grösse der Kirchgemeinde wird sie durch mehrere Personen vertreten.
Kommission Jugendförderungsfonds

Die Kommission Jugendförderungsfonds trägt die Verantwortung für den Jugendförderungsfonds und entscheidet über Unterstützungsbeiträge.

Musikkommission

Die Musikkommission ist verantwortlich für die Organisation der Kirchenmusik in der Kirchgemeinde sowie den Fonds Förderkreis Musik, sie trifft sich 2x jährlich, in der Regel im März und August.

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag 8.30 - 11.30 Uhr
Montag und Mittwoch 14.00 - 17.00 Uhr

Öffnungszeiten während der Schulferien:
Montag bis Donnerstag jeweils von 8.30 - 11.30 Uhr

Am Freitag nach Auffahrt, am 30. Oktober, 24. Dezember und an den Feiertagen bleibt die Verwaltung geschlossen.

Kontaktiere uns

Evangelische Kirchgemeinde
Romanshorn - Salmsach
Bahnhofstrasse 48
8590 Romanshorn

Folge uns
Einstellungen gespeichert
Datenschutzeinstellungen

Wir verwenden Cookies und ähnliche Technologien, um Ihre Erfahrung auf unserer Website zu verbessern. Einige Cookies sind für die grundlegende Funktionalität erforderlich, während andere dazu beitragen, die Nutzung zu analysieren und unsere Dienste zu optimieren. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Technisch erforderliche Cookies werden immer geladen.

Folgende Cookies werden auf dieser Website gesetzt:

PHPSESSID – PHP-Sitzungskennung, technisch notwendig für den Betrieb der Website. Wird beim Schliessen des Browsers automatisch gelöscht.

csrf_https-contao_csrf_token – CSRF-Schutz des CMS Contao bei Formularübermittlungen. Wird beim Schliessen des Browsers automatisch gelöscht.


Cookie-Hinweis
Der Cookie-Hinweisbanner speichert die Einstellung des Besuchers im Local Storage des Browsers. Der Eintrag user_privacy_settings speichert die gewählten Datenschutzkategorien, user_privacy_settings_expires den zugehörigen Ablaufzeitpunkt – beide für ca. 6 Monate. Local-Storage-Einträge werden nicht an den Server übermittelt und können jederzeit über die Entwicklertools des Browsers gelöscht werden.


Eingebettete YouTube-Videos
Videos werden über youtube-nocookie.com (YouTube Privacy Enhanced Mode) eingebettet. Ohne aktive Wiedergabe werden keine Daten an YouTube übermittelt. Beim Abspielen eines Videos können folgende Cookies von YouTube (Google LLC, USA) gesetzt werden: YSC (Sitzungs-ID, wird beim Schliessen des Browsers gelöscht), VISITOR_INFO1_LIVE (Bandbreitenschätzung für die Videoqualität, 6 Monate), yt-remote-device-id, yt-remote-connected-devices und yt-player-headers-readable (Player-Einstellungen, dauerhaft). Bei eingeloggten Google-Nutzern können zusätzliche Cookies zur Speicherung des Wiedergabeverlaufs gesetzt werden. Datenschutzerklärung von Google: https://policies.google.com/privacy

You are using an outdated browser. The website may not be displayed correctly.